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   OLG Brandenburg, 19.01.2022 - 7 U 183/20   

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OLG Brandenburg, 19.01.2022 - 7 U 183/20 (https://dejure.org/2022,1208)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2022 - 7 U 183/20 (https://dejure.org/2022,1208)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2022 - 7 U 183/20 (https://dejure.org/2022,1208)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826 ; BGB § 852 ; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2
    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Golf VI Plus mit einem Motor der Baureihe EA 189; Einrede der Verjährung; Ansprüche auf Feststellung der Ersatzpflicht aus unerlaubter Handlung (vorliegend verneint)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Golf VI Plus mit einem Motor der Baureihe EA 189; Einrede der Verjährung; Ansprüche auf Feststellung der Ersatzpflicht aus unerlaubter Handlung (vorliegend verneint)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2022 - 7 U 183/20
    Ein solches Verhalten entspricht im Verhältnis zu einer Person, die eines der bemakelten Fahrzeuge in Unkenntnis der illegalen Abschalteinrichtung erwirbt, wertungsmäßig einer unmittelbaren arglistigen Täuschung der Käufer, ist besonders verwerflich und mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren (vgl. im Einzelnen BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, Rn. 16 ff., 23, NJW 2020, 1962).

    Dieses Verhalten der handelnden Personen ist der Beklagten zu 2. gemäß § 31 BGB zuzurechnen, da sie ihrer insoweit bestehenden sekundären Darlegungslast für die Unkenntnis der nach § 31 BGB verantwortlichen Personen nicht nachgekommen ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 Rn. 29 - 43).

    Nach der allgemeinen Lebenserfahrung ist die Annahme gerechtfertigt, dass ein Käufer, der ein Fahrzeug zur eigenen Nutzung erwirbt, bei der bestehenden Gefahr einer Betriebsbeschränkung oder -untersagung von dem Erwerb des Fahrzeugs abgesehen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, Rn. 44 - 55).

    Das Aufspielen des Software-Updates führt nicht zu einem Entfallen des Schadens (BGH Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 Rn. 58).

  • BGH, 17.12.2020 - VI ZR 739/20

    VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2022 - 7 U 183/20
    Gestützt darauf war es den Erwerbern und hier auch dem Kläger zumutbar, Klage zu erheben (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2020 - VI ZR 739/20, NJW 2021, 918), da sie aus Medienberichten, aber auch aufgrund der Öffentlichkeitsarbeit der Beklagten um die oben genannten Umstände wussten.

    Er konnte aufgrund der in der Presse bekannten Umstände davon ausgehen, dass es sich um eine Strategieentscheidung bei der Beklagten handelte, die nicht von untergeordneten Mitarbeitern im Alleingang, sondern von dem Vorstand oder mit der Leitung des Unternehmens beauftragten Personen getroffen worden ist (BGH, Urteil vom 17.12.2020 - VI ZR 739/20, VersR 2021, 324 Rn 20 ff.; Urteil vom 19.10.2021 - VI ZR 189/20, Rn 14).

  • BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76

    Fahrradgepäckträger II

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2022 - 7 U 183/20
    Er wird in seinem Umfang auf das durch die unerlaubte Handlung auf Kosten des Geschädigten Erlangte beschränkt (BGH, Urteil vom 14.02.1978 - X ZR 19/76, BGHZ 71, 86, juris Rn 61).

    Wenn der Vermögensverlust beim Geschädigten einen entsprechenden Vermögenszuwachs beim Schädiger zur Folge gehabt hat, so ist er nach § 852 Abs. 3 BGB - soweit auch die übrigen Voraussetzungen des Anspruchs vorliegen - auch dann herauszugeben, wenn diese Vemögensverschiebung dem Schädiger durch seine Vertragspartner vermittelt worden ist (BGH, Urteil vom 14.02.1978, "Fahrradgepäckträger II", BGHZ 71, 86, juris Rn 62).

  • OLG Hamm, 03.05.2021 - 17 U 196/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2022 - 7 U 183/20
    Die Revision wird zugelassen, da die Frage, ob § 852 BGB in den gegen die Beklagte gerichteten Verfahren betreffend den sogenannten "Dieselskandal" im Fall eines Neuwagenkaufs vom Händler Anwendung findet, höchstrichterlich noch nicht geklärt ist und hierzu von den Oberlandesgerichten abweichende und unterschiedliche Auffassungen vertreten werden (vgl. bspw. Anspruch auf Ersatz des Herstellergewinns: OLG Stuttgart, Urteil vom 12.05.2021 - 9 U 17/21; OLG München, Urteil vom 15.11.2021 - 17 U 3123/21; Anspruch auf Ersatz des Kaufpreises, den der Hersteller vom Händler erhalten hat: OLG Hamm, Urteil vom 03.05.2021 - 17 U 196/20; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.07.2021 - 13 U 123/21).
  • OLG Karlsruhe, 09.07.2021 - 13 U 123/21

    Erhalt des Erlangten trotz verjährtem Schadensersatzanspruch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2022 - 7 U 183/20
    Die Revision wird zugelassen, da die Frage, ob § 852 BGB in den gegen die Beklagte gerichteten Verfahren betreffend den sogenannten "Dieselskandal" im Fall eines Neuwagenkaufs vom Händler Anwendung findet, höchstrichterlich noch nicht geklärt ist und hierzu von den Oberlandesgerichten abweichende und unterschiedliche Auffassungen vertreten werden (vgl. bspw. Anspruch auf Ersatz des Herstellergewinns: OLG Stuttgart, Urteil vom 12.05.2021 - 9 U 17/21; OLG München, Urteil vom 15.11.2021 - 17 U 3123/21; Anspruch auf Ersatz des Kaufpreises, den der Hersteller vom Händler erhalten hat: OLG Hamm, Urteil vom 03.05.2021 - 17 U 196/20; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.07.2021 - 13 U 123/21).
  • OLG München, 15.11.2021 - 17 U 3123/21

    Herausgabe des erzielten Gewinns durch VW nach Verjährung des ursprünglich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2022 - 7 U 183/20
    Die Revision wird zugelassen, da die Frage, ob § 852 BGB in den gegen die Beklagte gerichteten Verfahren betreffend den sogenannten "Dieselskandal" im Fall eines Neuwagenkaufs vom Händler Anwendung findet, höchstrichterlich noch nicht geklärt ist und hierzu von den Oberlandesgerichten abweichende und unterschiedliche Auffassungen vertreten werden (vgl. bspw. Anspruch auf Ersatz des Herstellergewinns: OLG Stuttgart, Urteil vom 12.05.2021 - 9 U 17/21; OLG München, Urteil vom 15.11.2021 - 17 U 3123/21; Anspruch auf Ersatz des Kaufpreises, den der Hersteller vom Händler erhalten hat: OLG Hamm, Urteil vom 03.05.2021 - 17 U 196/20; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.07.2021 - 13 U 123/21).
  • OLG Stuttgart, 12.05.2021 - 9 U 17/21
    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2022 - 7 U 183/20
    Die Revision wird zugelassen, da die Frage, ob § 852 BGB in den gegen die Beklagte gerichteten Verfahren betreffend den sogenannten "Dieselskandal" im Fall eines Neuwagenkaufs vom Händler Anwendung findet, höchstrichterlich noch nicht geklärt ist und hierzu von den Oberlandesgerichten abweichende und unterschiedliche Auffassungen vertreten werden (vgl. bspw. Anspruch auf Ersatz des Herstellergewinns: OLG Stuttgart, Urteil vom 12.05.2021 - 9 U 17/21; OLG München, Urteil vom 15.11.2021 - 17 U 3123/21; Anspruch auf Ersatz des Kaufpreises, den der Hersteller vom Händler erhalten hat: OLG Hamm, Urteil vom 03.05.2021 - 17 U 196/20; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.07.2021 - 13 U 123/21).
  • BGH, 08.11.2016 - VI ZR 594/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Verjährung von Ansprüchen aus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2022 - 7 U 183/20
    Es muss dem Geschädigten zudem zumutbar sein, aufgrund dessen, was ihm hinsichtlich des tatsächlichen Geschehensablaufs bekannt ist, Klage zu erheben, wenn auch mit dem verbleibenden Prozessrisiko, insbesondere hinsichtlich der Nachweisbarkeit von Schadensersatz auslösenden Umständen (BGH, Urteil vom 8.11.2016 - VI ZR 594/15, VersR 2017, 165; Urteil vom 11.09.2014 - III ZR 217/13, VersR 2015, 332, Rn 15).
  • BGH, 12.05.2009 - VI ZR 294/08

    Beginn der Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach §

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2022 - 7 U 183/20
    Die Kenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist vorhanden, wenn dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage, Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich ist (BGH, Urteil vom 12.05.2009 - VI ZR 294/08, VersR 2009, 989; Urteil vom 17.06.2016 - V ZR 134/15, NJW 2017, 248 Rn. 10).
  • BGH, 11.09.2014 - III ZR 217/13

    Notarhaftung: Verjährungsbeginnrelevante Kenntniserlangung von einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2022 - 7 U 183/20
    Es muss dem Geschädigten zudem zumutbar sein, aufgrund dessen, was ihm hinsichtlich des tatsächlichen Geschehensablaufs bekannt ist, Klage zu erheben, wenn auch mit dem verbleibenden Prozessrisiko, insbesondere hinsichtlich der Nachweisbarkeit von Schadensersatz auslösenden Umständen (BGH, Urteil vom 8.11.2016 - VI ZR 594/15, VersR 2017, 165; Urteil vom 11.09.2014 - III ZR 217/13, VersR 2015, 332, Rn 15).
  • BGH, 17.06.2016 - V ZR 134/15

    Haftung wegen fehlerhafter Beratung bei finanziertem Immobilienerwerb:

  • BGH, 30.11.1976 - X ZR 81/72

    Kunststoffhohlprofil

  • BGH, 19.10.2021 - VI ZR 189/20

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Fahrzeughersteller in einem

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2021 - 5 U 57/20
  • BGH, 03.04.2023 - VIa ZR 233/22

    Inanspruchnahme eines Automobilherstellers auf Schadensersatz wegen der

    Das Berufungsgericht (OLG Brandenburg, Urteil vom 19. Januar 2022 - 7 U 183/20, juris) hat seine Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung, wie folgt gerechtfertigt:.
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